
Außenbereichssatzung als planungsrechtliche Grundlage für den Ersatz-Neubau eines Wohnhauses, das das bestehende und nicht mehr zeitgemäße Gebäude im Außenbereich ersetzt. In diesem Rahmen wurden auch maßvolle Entwicklungsspielräume auf den benachbarten Grundstücken eingeräumt. Auftrag Gemeinde Oberried.