Zur Sicherung der städtebaulichen Sanierungsziele im Altstadtbereich von Waldkirch wurde ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Durch die Sanierung, Nachverdichtung und den Neubau mehrerer Wohn- und Geschäftshäuser innerhalb der historischen Strukturen der Kernstadt soll so die Innenstadt gestärkt und in ihrer Attraktivität erhalten werden. Die Aspekte des Denkmalschutzes, des Artenschutzes (Fledermäuse) und des Erhalts der gewachsenen Nutzungsmischung standen dabei im Vordergrund. Auftraggeber Stadt Waldkirch.