Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Fotovoltaik-Freiflächenanlage auf der ehemaligen Mülldeponie des Landkreises an der Autobahn A 5 in einer Größe von 2,0 ha (punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans, Bebauungsplanaufstellung).