FSP Stadtplanung
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Projekte|Stellplatzsatzung „Haus an der Alb“, St. Blasien, 2025

Örtliche Bauvorschriften zur Einschränkung der Kfz-Stellplatzverpflichtung für Wohnungen (Stellplatzsatzung) für den Bereich „Haus an der Alb“ in St. Blasien auf 0,5 St./WE. Gründe sind die beengte Innenstadtlage sowie die Beeinträchtigungen für Verkehr und Ortsbild im Herzen der Stadt. Auftrag Stadt St. Blasien.

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