
Örtliche Bauvorschriften zur Einschränkung der Kfz-Stellplatzverpflichtung für Wohnungen (Stellplatzsatzung) für den Bereich „Haus an der Alb“ in St. Blasien auf 0,5 St./WE. Gründe sind die beengte Innenstadtlage sowie die Beeinträchtigungen für Verkehr und Ortsbild im Herzen der Stadt. Auftrag Stadt St. Blasien.